Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der AREX GmbH
§1.0 Geltungsbereich
1.1 Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen AREX GmbH und dem Besteller, auch wenn sie bei späteren Verträgen nicht erwähnt werden. Entgegenstehende, zusätzliche oder von diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, AREX GmbH hätte ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn AREX GmbH eine Lieferung an den Besteller in Kenntnis seiner entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen vorbehaltlos ausführt.
1.2 Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen zu diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen, die zwischen AREX GmbH und dem Besteller zur Ausführung eines Vertrages getroffen werden, sind in dem Vertrag schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
1.3.1 Rechte, die AREX GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften über diese Verkaufs- und Lieferbedingungen hinaus zustehen, bleiben unberührt.
§ 2.0 Vertragsschluss und Vertragsänderungen
2.1 Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß-, Leistungs- und Verbrauchsangaben sowie sonstige Beschreibungen der Ware aus den zu dem Angebot gehörenden Unterlagen sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie stellen keine Vereinbarung oder Garantie einer entsprechenden Beschaffenheit der Ware dar.
2.3 AREX GmbH behält sich an sämtlichen Angebotsunterlagen alle Eigentums- und Urheberrechte vor. Solche Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
2.4 Soweit eine Auftragsbestätigung offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler enthält, ist sie für AREX GmbH nicht verbindlich.